- Seit dem 1.7.2022 können PatientInnen im Rahmen des sogenannten Anordnungsmodells für eine erste Tranche von 15 Therapiesitzungen von einem Arzt / einer Ärztin überwiesen werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung übernommen (Rechnungsstellung gemäss kantonalem Tarif, identisch mit dem HSK-Tarif). Wenn nötig ist eine zweite Verordnung für weitere 15 Sitzungen möglich. Soll die Therapie anschliessend weiter fortgesetzt werden, ist eine psychiatrische Mitbeurteilung und eine Kostengutsprache durch die Krankenkasse erforderlich.
- Anordnungen für Psychotherapie dürfen durch FachärztInnen für Allgemeine innere Medizin, Psychiatrie, Kindermedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik ausgestellt werden. Kriseninterventionen bis 10 Sitzungen dürfen durch alle ÄrztInnen angeordnet werden.
- Die Krankenkassen haben bis 30.6.2022 im Rahmen der Zusatzversicherung Beiträge an die Kosten einer Psychotherapie geleistet. Diese Leistungen aus der Zusatzversicherung wurden für Leistungserbringer, die zur Abrechnung im Rahmen der Grundversicherung zugelassen sind, inzwischen eingestellt. Die Therapiekosten werden in der Regel im Rahmen des Anordnungsmodells von der Grundversicherung übernommen.
- Die Tarife für Supervision und Selbsterfahrung richten sich nach den Richtwerten der jeweiligen Ausbildungsgänge bzw. Auftraggeber. Für externe Termine (Einzelsupervision und Selbsterfahrung) wird in der Regel ein Zuschlag von CHF 10.- verrechnet.
- Parkplätze finden Sie vor dem Haus.
- Die Praxis liegt nur 2-3 Gehminuten vom Bahnhof Madiswil entfernt. Madiswil ist mit dem Auto oder mit der Bahn von Langenthal und Huttwil aus in etwa 10 Minuten erreichbar. Einen Lageplan finden Sie hier: